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   VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821   

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https://dejure.org/2011,65889
VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821 (https://dejure.org/2011,65889)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821 (https://dejure.org/2011,65889)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - AN 10 K 11.00821 (https://dejure.org/2011,65889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung der Kostenentscheidung zu einer Gutachtensaufforderung; Überprüfung der Kostenentscheidung zu einer nicht anfechtbaren Amtshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821
    Die Frage, ob auch hier eine gleichartige Prüfungsbeschränkung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung veranlasst ist, kann sich auch hier deshalb stellen, weil die hier als kostenpflichtig angesehene Amtshandlung der Anforderung eines Gutachtens ihrerseits keinen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG vom 28.6.1996 - Az.: 11 B 36/96 ).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821
    Die hier zu weit gefasste Fragestellung war jedoch für die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung unschädlich, weil die Beklagte in ihrem Schreiben vom 3. September 2010 den Anlass, aus dem sich die Bedenken gegen die Fahreignung des Klägers ergaben, näher dargelegt hat (BayVGH vom 15.11.2010, 11 C 10.2329).
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821
    Dann beschränkt sich die gerichtliche Kontrolldichte auf eine summarische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (vgl. BayVGH vom 18.10.1993, BayVBl 1994, 310).
  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 11 ZB 08.1047

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821
    In ähnlicher Weise wie nach eingetretener Erledigung der Grundverfügung kann ein Bedürfnis dafür bestehen, die gerichtliche Unangreifbarkeit einer solchen Maßnahme nicht dadurch auszuhöhlen, dass der Betroffene eine vollumfängliche Rechtmäßigkeitsprüfung auf dem Umweg über die Anfechtung des einer solchen Gutachtensanforderung beigefügten Kostenansatzes erreicht (so BayVGH vom 9.6.2008 - Az.: 11 ZB 08.1047 zur Anfechtung einer mit einer Verwarnung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG verbundenen Kostenentscheidung).
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